AGB
Gültigkeit, Auftragserteilung, Konditionen und vorzeitige Beendigung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») der Biolytix AG («BIOLYTIX») sind integraler Bestandteil des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der BIOLYTIX über die Erbringung analytischer Dienstleistungen. Alle Dienstleistungen von BIOLYTIX erfolgen ausschliesslich nach Massgabe der gültigen Preisliste oder aufgrund einer schriftlichen Offerte sowie dieser AGB, sofern Letztere nicht durch schriftliche Vereinbarungen modifiziert wurden. Abweichende Auftrags- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind unverbindlich; ihnen wird ausdrücklich widersprochen.
Alle Angebote von BIOLYTIX richten sich an gewerbliche, industrielle sowie auch private Auftraggeber. Alle Preisangaben verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird – soweit geschuldet – dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Die in der Preisliste erwähnten Konditionen gelten nur für Standardproben. BIOLYTIX behält sich vor Zusatzkosten für die Proben vor- und aufbereitung in Rechnung zu stellen.
Vom Auftraggeber gewünschte Angaben auf der Rechnung (z. B. PO-Nummer, Kostenstelle, Chargennummer) sind bei Auftragserteilung unmissverständlich mitzuteilen. Eine vorzeitige Stornierung eines Auftrages ist schriftlich mitzuteilen und bedarf der Bestätigung von BIOLYTIX. Bis zum Eingang der Auftragsstornierung aufgewendete Arbeitsstunden sowie anderweitig angefallene Kosten (Labormaterial, etc.) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Analysedauer und Zahlungsbedingungen
Die Analysedauer beträgt bei Standarduntersuchungen 8 bis 10 Arbeitstage. Bei Zecken 3 Arbeitstagen. Für Expressanalysen, die 1 bis 5 Arbeitstage dauern (je nach Probenmatrix und Analyseauftrag), ist ein Preiszuschlag zu entrichten (siehe geltende Preisliste). Die Analysedauer beginnt mit Eingang der Proben und Abklärung aller technischer und kaufmännischer Fragen. Vorgenannte Zeitspannen verstehen sich als Richtwerte und sind nicht verbindlich. Höhere Gewalt, Unfälle, Brand, Personalausfälle oder schwerwiegende Defekte bei den Untersuchungsgeräten entbinden BIOLYTIX vorübergehend oder gänzlich von der Ausführungspflicht.
Die Fakturierung erfolgt nach Abschluss der Analyse, zahlbar rein netto und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung. Sind zusätzliche Laborarbeiten erforderlich, werden die für BIOLYTIX anfallenden Kosten nach Absprache mit dem Auftraggeber separat fakturiert.
Proben und Sicherheitsrisiken
Die Verantwortung für die Probennahme, Anlieferung und Beschaffenheit der Proben obliegt allein dem Auftraggeber. Ohne anderweitige Vereinbarung oder Abholung seitens des Auftraggebers werden die Proben 15 Tage nach Fakturierung entsorgt. Wenn es explizit vereinbart ist, werden sie kostenpflichtig zurückgesandt oder gelagert. Für Probenrückstellmuster ist der Auftraggeber zuständig.
Besitzen bei BIOLYTIX eingereichte Untersuchungsmuster spezielle Risiken (z. B. explosiv, kanzerogen, toxisch), muss der Auftraggeber dies jeweils mittels Kennzeichnung der Mustergefässe sowie anlässlich der Auftragserteilung schriftlich kommunizieren.
Qualitätsstandard, Dokumenten- und Datenarchivierung
Analytische Prüfungen innerhalb des Geltungsbereiches der Akkreditierung von BIOLYTIX werden gemäss den Anforderungen der ISO 17025 ausgeführt. Angaben zur Messunsicherheit stehen auf Anfrage zur Verfügung. Prüfungen ausserhalb des Geltungsbereiches der ISO 17025 werden nach aktuellem Stand der Technik durchgeführt und sind nicht validiert. BIOLYTIX verwendet öffentliche oder eigene Methoden, sofern der Auftraggeber nichts Gegenteiliges wünscht.
Vertraulichkeit
BIOLYTIX verpflichtet sich, Informationen, Analysebefunde und Verfahren aus dem Geschäftsbereich des Auftraggebers, die weder allgemein zugänglich noch bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung teilt BIOLYTIX die Resultate ausschliesslich dem Auftraggeber mit. Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind die Offenlegung von Dokumenten und Informationen im Rahmen behördlicher Inspektionen in gesetzlich geregelten Bereichen.
Geistiges Eigentum
Anlässlich einer analytischen Dienstleistung selbst entwickelte Analysenverfahren bleiben geistiges Eigentum von BIOLYTIX, sofern das Analysenverfahren nicht exklusiv auf Verlangen des Auftraggebers entwickelt wurden. Der Auftraggeber darf keine immateriellen Rechte, Informationen und Kenntnisse, die die Analyseverfahren betreffen, weitergeben. Davon ausgenommen sind sowohl die Weiterleitung an staatliche Behörden, als auch die Verwendung zu Registrierungszwecken. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, von BIOLYTIX entwickelte Analyseverfahren selbst anzuwenden oder Dritte damit zu beauftragen, sofern dem Auftraggeber keine schriftliche Erlaubnis seitens BIOLYTIX vorliegt. Jegliche Veräusserung von Informationen und Kenntnissen bezüglich der Analyseverfahren sowie die Anmeldung von Schutzrechten sind dem Auftraggeber untersagt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle betreffenden Informationen und Kenntnisse geheim zu halten, sofern BIOLYTIX einer Weiterleitung an einzelne Empfänger nicht schriftlich zugestimmt hat. Bei einem Verstoss ist BIOLYTIX in jedem Fall berechtigt, Schadenersatz zu fordern. Der Auftraggeber haftet gegenüber BIOLYTIX für jegliche Verletzung seitens involvierter Dritter sowie eigener und ehemaliger Mitarbeiter. Will der Auftraggeber das geistige Eigentum an spezifischen Analyseverfahren erwerben, verhandeln der Auftraggeber und BIOLYTIX über eine eventuelle Veräusserung.
Zusammenarbeit und Zutrittsrecht für Audits
BIOLYTIX kann ohne den Auftraggeber explizit zu informieren Unteraufträge an externe Fachleute oder Laboratorien innerhalb gesetzlich geregelter Bereiche oder des Geltungsbereiches der Akkreditierung weitergeben.
BIOLYTIX gewährt dem Auftraggeber das Zugangsrecht («Audit») zu den Räumlichkeiten, in denen die analytischen Dienstleistungen durchgeführt werden. In archivierte Dokumente und Rohdaten der betreffenden Prüfung wird auf Anfrage Einsicht gewährt.
Haftung, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sofern nicht anders vereinbart, haftet BIOLYTIX ausschliesslich für eine sorgfältige Ausführung der analytischen Dienstleistung. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder Vermögensschäden wird kategorisch ausgeschlossen. Wird ein Auftrag im Namen und auf Kosten eines Dritten erteilt, haften der Vertretende und der Vertreter gegenüber BIOLYTIX solidarisch für die Erfüllung sämtlicher entsprechender Pflichten.
Auf die mit BIOLYTIX abgeschlossenen Aufträge und die vorliegenden AGB findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Alleiniger Gerichtsstand ist Basel.
Stand
Die vorliegende Version vom 1. Januar 2018 ersetzt alle vorhergehenden Versionen.